Realschulabschlüsse
Die zehnte Klasse des Realschulzweiges kann mit dem mittleren Abschluss oder dem qualifizierenden Realschulabschluss abgeschlossen werden, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe qualifiziert.
Voraussetzungen für den Erwerb des einfachen mittleren Abschlusses ( =Realschulabschluss)
- Teilnahme an der Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit
- Teilnahme an den Zentralen Abschlussarbeiten
- mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern
(nach Ermittlung der Endnote, gerundet auf ganze Noten) - Ausgleich von Minderleistungen nach den Versetzungsregelungen
- ermittelte Gesamtleistung der Endnoten von 4,4 oder besser
Voraussetzungen für den Erwerb des qualifizierenden mittleren Abschlusses (= Realschulabschluss)
- Bedingung 1: Durchschnitt der Endnoten in Deutsch, Mathematik und Englisch < 3,0
- Bedingung 2: Durchschnitt der Endnoten in den übrigen Fächern < 3,0
- Bedingung 3: positive Bewertung der Bereiche Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung in Hinblick auf erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe
Voraussetzungen für die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe nach Klasse 10 gemäß OAVO
- qualifizierender Realschulabschlusses nach § 59 VOBGM
oder
- mittlerer Abschluss mit einer Durchschnittsnote von besser als befriedigend
in Deutsch, Mathematik, Englisch und einer Naturwissenschaft
sowie in den übrigen Fächern im Durchschnitt besser als befriedigend - Notenbeispiel für Aufnahmebedingung nach OAVO:
Deutsch 3, Mathematik 3, Englisch 3, Biologie 2
und restliche Fächer im Schnitt besser als 3