Hauptschulabschlüsse
Am Ende der Jahrgangsstufe 9 können die Schüler den Hauptschulabschluss und bei entsprechenden Leistungen auch den qualifizierenden Hauptschulabschluss erreichen. Wer einen angestrebten Abschluss nicht erreicht, hat die Möglichkeit, die zuletzt besuchte Jahrgangsstufe einmal zu wiederholen und erneut die Prüfung abzulegen. Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss erhalten ein Abgangszeugnis. Diese Schülerinnen und Schüler können mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule eine Gleichstellung mit dem Hauptschulabschluss erhalten oder sich dann in unterschiedlichen Maßnahmen, wie z.B. PuSch B, weiter qualifizieren.
Voraussetzungen für den Erwerb des Hauptschulabschlusses
- Der Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die Gesamtleistung 4,4 oder besser ist. (VOBGM § 54)
Voraussetzungen für den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
- Der qualifizierende Hauptschulabschluss wird zuerkannt, wenn die Gesamtleistung 3,0 oder besser ist (VOBGM § 54).