Nane Nebel (Vorsitzende), Annette Gernand (Stellvertretende Vorsitzende), Michaela Trautmann (Kassiererin), Heiko Mackert (Schriftführer), Julia Schünke, Denis Schütz, Tanja Buchert (Beisitzer)
Kontakt: seb@taunusschule-bc.de
Der Schulelternbeirat (kurz SEB) der Taunusschule setzt sich aus den Elternvertretern der fünften bis 10. Klassen (G9) bzw. der E-Phase (G8) zusammen. Jede dieser Klassen hat zwei Elternvertreter, die auf zwei Jahre in ihr Amt gewählt werden.
Der Vorstand des Schulelternbeirats besteht aus sieben Mitgliedern, die ebenfalls für zwei Jahre gewählt werden. Aktuell sind das:
- Vorsitzende: Nane Nebel (nane.nebel@taunusschule-bc.de)
- Stellvertretender Vorsitzender: Annette Gernand
- Kassiererin: Michaela Trautmann (michaela.trautmann@taunusschule-bc.de)
- Schriftführer: Heiko Mackert (heiko.mackert@taunusschule-bc.de)
- Beisitzer: Julia Schünke, Denis Schütz, Tanja Buchert
Erreichbar ist der Vorstand des SEB über seb@taunusschule-bc.de.
Im Fokus der SEB-Arbeit stehen immer das Wohl der Kinder und die Unterstützung des Schulbetriebs. Um dieses Ziel zu erreichen, versteht sich der Schulelternbeirat als Vertreter für die Eltern, die Kinder und die Lehrer. Dabei übernimmt der SEB, insbesondere der SEB-Vorstand, je nach Situation und Thema die Rolle des Moderators, Katalysators oder Puffers.
Die Aufgaben der Klassenelternbeiräte umfassen die Einladungen zum Elternabend und dessen Moderation - ausgenommen bei Neuwahl der Elternbeiräte. Die Klassenelternbeiräte übernehmen die Kommunikation mit Klassenlehrer als auch Fachlehrern bei Klassenangelegenheiten – nicht für Einzelanliegen. Sie unterstützen die Klassen- oder Fachlehrer bei organisatorischen Themen (z. B. Klassenfahrten, Ausflüge, Feste) soweit der Lehrer dies wünscht. Zudem vertreten die Klassenelternbeiräte die Klasse bei den SEB-Sitzungen (mindestens ein Vertreter pro Klasse sollte anwesend sein). Die Klassenelternbeiräte übernehmen die Information der Eltern in der Klasse (z. B. Weiterleitung von Vorstands-Mails, Protokollen).
Die Aufgaben des SEB-Vorstands umfassen:
• Einladung zu SEB-Sitzungen, deren Moderation und Protokollierung.
• Teilnahme an schulischen oder politisch initiierten Sitzungen bzw. Veranstaltungen teil (z. B. Gesamtkonferenzen, Schulkonferenzen, Schulausschusssitzungen)
• Steuergruppen zu konzeptionellen Arbeiten an der Taunusschule werden zum Teil von Vorstandsmitgliedern inhaltlich begleitet
• regelmäßige Treffen mit der Schulleitung, um operative wie konzeptionelle Themen zu diskutieren und Eltern- bzw. Schüleranliegen zu klären
• Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt und dem Hessischen Kultusministerium, z. B. wenn es um nicht besetzte Stellen in der Schulleitung geht
• Moderation von Konfliktgesprächen zwischen Schulleitung/Lehrern und Eltern
• Beratung der Elternbeiräte, Begleitung bei Gesprächen.
• Sammeln der Elternspende und Entscheidung – je nach Ausgabenhöhe alleine oder mit dem gesamten Schulelternbeirat - über deren Verwendung
• Ehrung der Jahrgangsbesten der Abschlussjahrgänge