In der hier verlinkten Datei finden Sie das Organigramm der Taunusschule, welchem Sie Organisationsstruktur und Zuständigkeiten entnehmen können.

Hier finden Sie die Schulordnung und das Leitbild der Taunusschule. Zur Schulordnung gehören auch die Fehlzeitenregelung, die Regelung für schriftliche Arbeiten sowie die Regeln zur Nutzung mobiler Geräte.

Erarbeitet wurden Schulordnung und Leitbild gemeinsam von Schülern, Eltern und Lehrern der Taunusschule.

Unterstützt wurden wir durch durch den Schuljuristen Herrn Dr. Wolfgang Bott, ehemals Referatsleiter im Hessischen Kultusministerium, sowie den ehemaligen Leiter des Staatlichen Schulamts Gießen, Herrn Heinz Kipp.

Wir verfolgten dabei einen von Herrn Dr. Bott formulierten Ansatz:

"Dies bedeutet, dass im Gegensatz zur herkömmlichen Schulordnung, die nur  Verhaltensnormen für Schüler aufstellt, künftig Regelungen gefunden werden müssen, die von der gesamten Schulgemeinde aufgestellt und getragen werden und die für das Verhalten aller Beteiligten in der Schule, also neben den Schülern auch für die Lehrer und - soweit möglich - Eltern verbindlich sind.

So verstanden bietet eine solche Regelung die Chance, im Rahmen der pädagogischen Entwicklung der Schule sich als Schulgemeinde insgesamt und gemeinsam auf verbindliche Standards der pädagogischen Arbeit der Schule zu verständigen. Dabei sind ausgehend von einer Bestandsaufnahme der bisherigen schulischen Arbeit im Wege einer Vereinbarungskultur die Schwerpunkte der künftigen pädagogischen Arbeit der einzelnen Schule zu entwickeln und in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und fortzuschreiben.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Entwicklungsarbeit ist die Schaffung eines gemeinsamen Regelwerks für den Umgang aller an der Schulgemeinde beteiligten Personen unter besonderer Beachtung ihrer Rechte, die für den jeweiligen Partner dann auch Pflichten darstellen können, sein."

 

Das hier abgelegte Dokument fasst die wichtigsten schulrechtlichen Bestimmungen zum Thema Notengebung zusammen

Für den Fall einer Abwesenheit besteht die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder oder erwachsene Schüler sich selbst in WebUntis als Abwesend eintragen. FÜr diesen Vorgang finden Sie HIER eine Anleitung im Power-Point-Format.

An dieser Stelle finden Sie das Formular für die Abwahl von Grundkursen am Ende der Q1, Q2 oder Q3. Bitte geben Sie das Formular persönlich beim Studienleiter ab, der Sie hinsichtlich der Erfüllung der Beleg- und Einbringverpflichtungen beraten wird.

Hier finden Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Betriebspraktikum der Mittel- und Oberstufe zum Download. 1.) Das Anschreiben an die Praktikumsbetriebe mit dem Rückmeldeformular zur Bestätigung des Praktikumsplatzes. Betriebe können das Formular gegebenenfalls auch hier direkt im Browser oder in Adobe Acrobat ausfüllen und uns zusenden. 2.) Durchführungshinweise zum Schülerbetriebspraktikum. 3.) Das Antragsformular des Landkreises Limburg-Weilburg zur Erstattung der Fahrtkosten sowie das dazugehörige Infoblatt. 4.) Die Infoflyer des Hessischen Ministeriums im für Soziales und Integration "Hinweise für Eltern, Schulen und Unternehmen", "Hinweise für Schülerinnen und Schüler" und zum Thema Infektionsgefährdung bei Kurzpraktika in der vorschulischen Kinderbetreuung. 5.) Datenschutzerklärung 6.) Anschreiben Erziehungsberechtigte 7.) Zertifikat (Bescheinigung) über das Praktikum, das vom Betrieb auszufüllen ist

Die Broschüre "Abitur in Hessen" bietet Ihnen umfangreiche Informationen zum Thema. Schulspezifische Informationen zur Gymnasialen Oberstufe der Taunusschule folgen in Kürze.

Wir haben die zentralen gesetzlichen Vorgaben zu Förderplänen, "Blauen Briefen" und Versetzungsbestimmungen zusammengestellt. Wir werden diese nach und nach in verständlicherer und übersichtlicherer Form für Sie aufbereiten. Mahnbriefe werden spätestens 8 Wochen vor Schuljahresende verschickt, sofern zu diesem Zeitpunkt die Versetzung bzw. das Erreichen des Abschlusses den geltenden Versetzungsbestimmungen zufolge gefährdet wäre. Allerspätestens zu diesem Zeitpunkt müsste sodann von den Fachlehrern, die Leistungen mit Mangelhaft oder Ungenügend bewertet haben, ein individueller Förderplan erstellt und mit Eltern und Schülern besprochen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten an der Taunusschule geschieht auf Grundlage und im Rahmen der "Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten an Schulen und statistische Erhebungen an Schulen".

Nach der Vorgabe des Hessischen Datenschutzgesetzes sind die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler darüber zu informieren, dass ihre Daten an der Schule gespeichert und verarbeitet werden. Dies geschieht zweckmäßiger Weise bei der erstmaligen Aufnahme in eine hessische Schule.

Für diese Information steht das Merkblatt in deutscher, englischer und türkischer Sprache zur Verfügung. Dieses ist den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern nach der Erhebung der Stammdaten zu übergeben. Der Ausdruck des Stammdatenblattes aus der LUSD enthält einen entsprechenden Hinweis.

Das von den Eltern bzw. den Schülerinnen oder Schülern unterschriebene Merkblatt wird zu der Schülerakte genommen.

Veröffentlichung von Fotos

In geeigneten Fällen wollen wir Informationen über Ereignisse aus unserem Schulleben – auch personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, insbesondere im Rahmen der pädagogischen Arbeit oder von Schulveranstaltungen entstehende Texte und Fotos zu veröffentlichen. Neben Klassenfotos kommen hier etwa personenbezogene Informationen über Schulausflüge, Schülerfahrten, Schüleraustausche, (Sport-) Wettbewerbe, Unterrichtsprojekte oder ein „Tag der Offenen Tür" in Betracht.

Hierzu möchten wir mit dem hier hinterlegten Formular die Einwilligung der Eltern und Schüler einholen. Die Schulleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Veröffentlichung und die Einwilligung hierzu absolut freiwillig sind und dass personenbezogene Daten nicht ohne  Einwilligung eingestellt werden.

Das entsprechende Formular für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Taunusschule finden Sie hier.

 

Merkblätter zur Verarbeitung von Schülerdaten in Klassenbüchern, Schülerakten und am häuslichen Arbeitsplatz des Lehrers.

  1. Stunde           07:40 - 08:25 Uhr
  2. Stunde           08:25 - 09:10 Uhr

1. große Pause   09:10 - 09:35 Uhr

  3. Stunde           09:35 - 10:20 Uhr
  4. Stunde           10:20 - 11:05 Uhr

2. große Pause    11:05 - 11:25 Uhr

  5. Stunde           11:25 - 12:10 Uhr
  6. Stunde           12:10 - 12:55 Uhr

Mittagspause      12:55 - 13:40 Uhr

  7. Stunde           13:40 - 14:25 Uhr
  8. Stunde           14:25 - 15:10 Uhr
  9. Stunde           15:15 - 16:00 Uhr
10. Stunde           16:00 - 16:45 Uhr
11. Stunde           16:50 - 17:35 Uhr
12. Stunde           17:35 - 18:20 Uhr

Die Lerncamps stellen eine kurzzeitpädagogische Maßnahme zur Kompensation pandemiebedingter Lernrückstände von förderbedürftigen Schülerinnen und Schülern dar, die vom Land Hessen auch dieses Jahr finanziert werden. Daher kann die Taunusschule auch in den Oster-, Sommer- und Herbstferien 2022 ein Lerncamp für besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler anbieten. Für die Schülerinnen und Schüler ist die Teilnahme an dem Angebot freiwillig und kostenfrei (ausgenommen ggf. anfallende Fahrtkosten). Eine verbindliche Anmeldung ist jedoch erforderlich. 
Anmeldeformular herunterladen

Die Unfallanzeige wird von der Schule bei der Unfallkasse eingereicht. Um den Vorgang zu beschleunigen, können Sie das Formular - soweit Ihnen möglich - ausfüllen, ausdrucken und im Sekretariat der Taunusschule abgeben.

 

Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag, vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter; […]. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen, wenn sie vor einem Ferienabschnitt liegt; liegt die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts zu beantragen.

Das Antragsformular ist über den/die Klassenlehrer/in einzureichen.

 

Schülerinnen und Schülern, die noch nicht volljährig sind, ist das Verlassen des Schulgeländes in Pausen nicht gestattet Im Einzelfall kann jedoch die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer dem Verlassen des Schulgeländes zustimmen, wenn dies von den Erziehungsberechtigten unter Angabe von Gründen schriftlich beantragt wird.

Das Antragsformular können Sie hier herunterladen.

Dem von der Schulkonferenz beschlossenen Schul- und Wanderfahrtenkonzept können Sie entnehmen in welcher Jahrgangsstufe Klassen-, Studien- oder Austauschfahrten stattfinden, welche Ziele sie haben und welche Kosten maximal entstehen dürfen. Schul- und Wanderfahrten beginnen und enden grundsätzlich in Bad Camberg. Welche weiteren Bedingungen von Schülern, Eltern- und Lehrern zu beachten sind, wann und in welcher Reihenfolge die einzelnen Schritte zu erfolgen haben - von der geheimen Abstimmung am Klassenelternabend bis zur Buchung und Durchführung der Fahrt - entnehmen Sie in Kürze der folgenden Checkliste. Die Rechtsgrundlage für Fahrten ist der Erlass "Schulwanderungen und Schulfahrten". Das Genehmigungsformular für Schulwanderungen und Schulfahrten ist, nach vorheriger geheimer Abstimmung der Elternschaft, vom verantwortlichen Lehrer bei der Schulleitung einzureichen. Damit die Fahrt gebucht werden kann, wird diese ausgefüllte und von den Eltern unterschriebene (auch bei volljährigen Schülerinnen und Schülern!) Teilnahmeerklärung und Vollmacht benötigt. Allgemeine Einverständniserklärung der Eltern, bzw. der volljährigen Schülerinnen und Schüler, sowie der zugrundeliegende Auszug aus der Aufsichtsverordnung.  

 

Die Taunusschule ist gemäß § 23 Abs. 7 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) verpflichtet, auch die Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler bis zu deren Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern die Schülerin oder der Schüler dem nicht widersprochen hat, über Versetzungsgefährdungen und Nichtversetzungen bzw. Gefährdung und Nichterreichen des Abschlusses zu informieren. Hierauf sind die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schulhalbjahres, in dem sie ihr 18. Lebensjahr vollenden, durch die Schule hinzuweisen. Der Hinweis ist in der Schülerakte zu vermerken, ein eventueller Widerspruch ist zur Schülerakte zu nehmen. Über den Widerspruch sind die Eltern von der Schule zu informieren.

Das Hinweisschreiben samt Kenntnisnahme und gegebenenfalls Widerspruch ist beim / bei der Tutor(in) / Klassenlehrer(in) abzugeben.

Anmeldeformular zur Anmeldung an der Taunusschule

Hier finden Sie eine Anleitung zur Nutzung von WebUntis im Internet-Browser. Ebenso gibt es hier Anleitungen zur Nutzung von WebUntis auf Android- oder iOS-Geräten.  

Über die Abmeldung vom Religionsunterricht entscheiden die Eltern, nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schüler_innen Die Schule hat bei Abmeldung von religionsmündigen, aber noch nicht volljährigen Schülern_innen die Eltern zu informieren. Bei einem Wechsel innerhalb verschiedener Konfessionen ist zudem die Zustimmung der aufnehmenden Kirchen erforderlich. Eine Ab- bzw. Anmeldung kann aus pädagogischen und organisatorischen Gründen jeweils nur zum Schuljahr erfolgen. Die An- bzw. Abmeldung erfolgt spätestens 4 Wochen vor Beginn der Sommerferien. (HSchG §8, Erlass zum Religionsunterricht vom 03.09.2014, VI)

 

Hier finden Sie das aktuelle AG-Programm sowie die Anleitung zur AG-Einwahl in WebUntis


Vorbemerkung: Bei den meisten Gesetzen, Verordnungen, etc. führt der Link auf eine Seite mit dem nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis des entsprechenden Gesetzes. Auf dieser Seite ist wiederum die offizielle Textversion des Gesetzes, der Verordnung, etc. als pdf hinterlegt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit geben wir bei solchen Seiten nur den Link zum nichtamtlichen Inhaltsverzeichnis an.

1. Gesetze (in alphabetischer Reihenfolge)

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)                                          
AGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)                                                                   
ArbGG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)                                                                 
ASiG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Arbeitschutzgesetz (ArbSchG)                                                                    
ArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)                                                              
BDSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)                                        
BEEG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB in Auszügen)                                            
BGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)                                                              
FPfZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)            
KKG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG in Auszügen)                                   
HinSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Infektionsschutzgesetz (IfSG)                                                                     
IfSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)                                                       
JArbSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)                                                Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)                                                              
KSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG)                                                      
KunstUrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Mutterschutzgesetz (MuSchG)                                                                    
MuSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Nachweisgesetz (NachWG)                                                                         
NachwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)                                                                        
PflegeZG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Sozialgesetzbuch (SGB – VII/VIII/IX)                                                        
SGB 1 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Strafgesetzbuch (StGB in Auszügen)                                                                       StGB - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)                                                     
TzBfG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Urheberschutzgesetz (UrhG)                                                                       
UrhG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

 

 

2. Weitere allgemeine Verordnungen und Vorschriften aus dem Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (in alphabetischer Reihenfolge)

Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)                            
ArbMedVV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)                                                         
ArbStättV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV in Auszügen)                           
BetrSichV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Feueralarm in der Schule (DGUV Information 202-051)                           
DGUV Information 202-051 „Feueralarm in der Schule“

UVV (Unfallverhütungsvorschr.)
Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschr. 1 in Auszügen)         
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“

UVV Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(DGUV - UKH Vorschrift 2)
Vorschrift2-ukh.pdf (dguv.de)

UVV Schulen (DGUV Vorschrift 81)                                                          
DGUV Vorschrift 81 „Schulen"

 

3. Weitere spezielle Verordnungen, Vorschriften und Regelungen aus dem Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (fächerspezifisch) in alphabetischer Reihenfolge)

Biostoffverordnung (BioStoffV in Auszügen)                                             
BioStoffV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV in Auszügen)                                       
GefStoffV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

PSA-Benutzungsverordnung                                                                       
PSA-BV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)                                           
1994_09_09-Sicherheit-im-Unterricht.pdf (kmk.org)

Strahlenschutzgesetz (StrlSchG in Auszügen)                                            
StrlSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV in Auszügen)                                    
StrlSchV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

 

4. Weitere landesspezifische hessische Regelungen

Diese werden im hessischen Amtsblatt des hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) entsprechend veröffentlicht.
Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums (hessisches-amtsblatt.de)

Hier folgen in Kürze weitere Downloadangebote