Aufnahme in die Oberstufe

Die Aufnahme in die gymnasiale Oberstufe in Hessen ist in der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) geregelt. Die jeweils aktuelle Fassung findet sich zum Download auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums (kultusministerium.hessen.de).

Grundsätzlich gilt, dass nach Ende der Sekundarstufe I Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums die Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe benötigen. Zum anderen wechseln auch viele Schülerinnen und Schüler in die Gymnasiale Oberstufe, die in der Realschule einen qualifizierenden bzw. einfachen Realschulabschluss erreicht haben.

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