Wie kannst du mitmachen? Hier geht's zu den Infos zum Girls' und Boys.
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Im April ist wieder Girls' und Boys' Day! Ein Tag extra für dich, an dem du neue Berufe entdecken und dich und deine Fähigkeiten testen kannst. Alle Mädchen und Jungen von der fünften bis zur zehnten Klasse können mitmachen.
Viele Mädchen interessieren sich für Berufe wie Verkäuferin, Friseurin oder Kauffrau für Büromanagement. Klar sind das interessante Jobs, aber hast du auch schon einmal über andere Bereiche nachgedacht? Am Girls' Day lernst du Berufe kennen, in denen bisher meist Männer arbeiten – zum Beispiel Informatikerin, Industriemechanikerin oder Tischlerin. Hier sind junge Frauen sehr gefragt!
Und Jungs? Sie interessieren sich oft für Berufe wie Elektroniker, Informatiker oder Ingenieur. Beim Boys' Day haben sie die Chance, einen Beruf kennenzulernen, in dem bisher wenige Männer arbeiten, etwa in Kindergärten oder Pflegeheimen. Ziel ist es, dass Jungen ihr Rollenverhalten bei der Berufswahl hinterfragen und in einen Beruf hineinschnuppern, in dem maximal 40 % Männer arbeiten.
Der Girls' bzw. Boys' Day findet bundesweit in jedem Jahr statt. Schülerinnen und Schüler aller Schultypen der 5. Klassen bis einschließlich der Oberstufe sind eingeladen, sich an diesem Tag zu beteiligen und mitzumachen. Der Aktionstag bietet Einblick in Berufsfelder, die Mädchen bzw. Jungen im Prozess der Berufsorientierung nur selten in Betracht ziehen.
Eine Teilnahme ist im Hinblick auf die Erweiterung des Berufswahlspektrums sehr wichtig.
Hier noch einmal die wichtigsten Infos im Überblick:
- für Jungen und Mädchen aller Schulformen der Klassen 5 bis zum Abitur
- Teilnahme nur in einem Beruf, der fürs andere Geschlecht typisch ist
(„Es ist darauf zu achten, dass Jungen nur (…) in frauentypische Berufsfelder hineinschnuppern sollen und Mädchen in Bereiche, die bislang männerdominiert sind.“ Amtsblatt 02/25, S.38)
- ein formloser Antrag oder die offiziellen Anmeldeformulare (s. Internet) können verwendet werden; diese müssen über das Sekretariat bei der Schulleitung abgegeben werden, damit ist die Genehmigung automatisch erteilt
- auch der Klassenlehrer muss vorher vom Teilnehmer informiert werden (z.B. Kopie des Anmeldeformulars)
- der Tag gilt nicht als Fehltag, sondern als schulische Veranstaltung, die Teilnehmer sind über das Land Hessen versichert
- an diesem Tag werden keine Klassenarbeiten oder Lernkontrollen geschrieben
