Hygieneregeln der Taunusschule zum Schuljahr 2020/21

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebes Kollegium, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und liebe Verwaltungskräfte,

wir hoffen, dass alle die Sommerferien und das gute Wetter genießen und sich ein bisschen erholen konnten.

Im neuen Schuljahr soll in vollständigen Lerngruppen ohne Mindestabstand unter Betonung der folgenden Hygienemaßnahmen stattfinden.

 

Allgemeine Hygienemaßnahmen

·       Einhaltung des Mindestabstandes und Verzicht auf Körperkontakt wie z.B. Umarmungen und Händeschütteln

·       Einhalten der Husten- und Niesetikette

·       Regelmäßige und gründliche Händehygiene beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, der Räume sowie der Toilettennutzung (entsprechende Hygienespender sind in ausreichender Zahl vorhanden)

·       Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung ausnahmslos außerhalb des Unterrichtes.

Im Unterricht, nachdem alle ihren Sitzplatz eingenommen haben, kann auf diese verzichtet werden. Wir empfehlen, die Mund- und Nasenbedeckung auch während des Unerrichts aufzubehalten.

 

 

Raumhygiene

  • Lüften: Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu achten. Mindestens alle 45 Minuten ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, wenn möglich auch öfter während des Unterrichts.
  • Reinigung: Die Räume werden angemessen vom Reinigungspersonal des Schulträgers gereinigt.
  • Arbeitsmittel (Bücher, Arbeitshefte u.a.m.) dürfen nicht untereinander getauscht werden.

Besprechungen, Konferenzen und schulbezogene Veranstaltungen

  • Wenn möglich ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Auch hier müssen die aufgeführten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Jede einzelne Veranstaltung muss von der Schulleitung genehmigt werden.

Verhalten bei Krankheitssymptomen

  • Personen mit einer Symptomatik, die auf eine Covid-19-Erkrankung hinweisen können, dürfen die Taunusschule nicht betreten. Schülerinnen und Schüler (SuS), die sich während der Unterrichtszeit nicht wohlfühlen, müssen ihre Mund- und Nasenbedeckung anziehen, in die Mediathek gehen und von den Eltern/Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler gehen selbstständig nach Hause. Die betroffenen Personen dürfen erst wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, wenn die Bescheinigung eines Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, die bestätigt, dass die Person untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde.

Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs

  • Es besteht die Möglichkeit einer Befreiung vom Präsenzunterricht. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen. Die SuS erhalten ein alternatives Unterichtsangebot, ein Anspruch auf bestimmte Formen des Unterrichts besteht nicht.
  • Die SuS, die trotz ihres Risikos den Präsenzunterricht besuchen wollen, können auf eigene Verantwortung am Unterricht der Lerngruppe/Ganztag teilnehmen, wenn die sachlichen und räumlichen Voraussetzungen vorhanden sind. Hierbei gelten dann folgende zusätzliche Hygienemaßnahmen: Einzelplatz, Tragen der Mund- und Nasenbedeckung für alle SuS, Einhalten des Mindestabstandes.

 

Pausenregelung

  • Alle Lerngruppen halten sich während der Pausen in den zugewiesenen Bereichen auf. Während dieser Zeit ist die Mund-Nasenbedeckung zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 Metern sollte eingehalten werden. Zum Essen und Trinken dürfen die Masken abgenommen werden.
  • Die Lehrkräfte holen die SuS zum Unterricht ab und bringen diese nach dem Untericht zu ihren Pausenbereichen.
  • Während einer Regenpause bleiben alle SuS in den Unterrichtsräumen auf ihren Sitzplätzen. Aufsicht führen die erste Hälfte der Pause die Lehrkräfte, die zuletzt unterrichtet haben. Sie werden zur Pausenhälfte von den Lehrkräften abgelöst, welche den folgenden Unterricht halten.

Aufenthalt vor dem Unterricht

  • Vor dem Unterricht warten die SuS in den zugewiesenen Bereichen (gleich den Pausenbereichen) auf die unterrichtende Lehrkraft. Die Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen.

Verhalten nach dem Unterricht

  • SuS, die zu Fuß nach Hause gehen, verlassen bitte direkt nach dem Unterricht das Schulgelände.
  • SuS, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, gehen direkt zur Haltestelle. Dort ist die Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
  • Die SuS, die im Ganztag angemeldet sind, begeben sich mit Mund- und Nasenbedeckung in die Räumlichkeiten des Ganztags.

Fahrt zur und von der Schule

  • In den öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Mund-Nasenbedeckung zu tragen.
  • Wir empfehlen, auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.

Infektionsschutz beim Sport- und Musikunterricht sowie beim Darstellenden Spiel

  • Sport, Musik und Darstellendes Spiel können grundsätzlich stattfinden. Die zusätzlichen Hygienebestimmungen werden durch die Fachlehrkräfte den Lerngruppen mitgeteilt.

 

Schulverpflegung und Nahrungsmittelzubereitung

  • Die Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung im Unterricht sind nicht zulässig.
  • Das Gesunde Frühstück wird – entsprechend der geltenden Hygieneauflagen – montags bis donnerstags in reduzierter Form angeboten.
  • Die freiwillige Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist ab dem 24.08.2020 wieder möglich. Die Anmeldeformulare sind im Sekretariat erhältlich.
  • Sowohl beim Gesunden Frühstück, als auch bei der Mittagsverpflegung ist die ausgeschilderte Wegeführung unbedingt einzuhalten.
  • Während der Einnahme des Mittagessens ist der Mindestabstand unbedingt einzuhalten. Wenn möglich sollen nur Kinder einer Lerngruppe zusammensitzen.
  • Die SuS des Ganztags müssen in der ersten Woche ein Mittagessen (Box) mitbringen.

Erste-Hilfe-Maßnahmen und Schulsanitätsdienst

  • Ersten-Hilfe-Maßnahmen sind zulässig.

 

Abhängig von der Entwicklung des Infektionsgeschehens oder von besonderen Risikofaktoren können bei Bedarf zusätzliche Schutzumaßnahmen getroffen werden.

 

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums.

 

Liebe Grüße

Ihr

Schulleitungsteam

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