Rundbrief der Taunusschule vom 08.05.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebes Kollegium, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und liebe Verwaltungskräfte,

wie Sie den Medien entnehmen konnten, gibt es weitere Schritte der Schulöffnung ab dem 18.05.2020 und dem 02.06.2020. Die wichtigsten Punkte der Anweisungen fassen wir in diesem Schreiben zusammen:

 

Allgemeine Informationen

  • Es wird in diesem Schuljahr – und voraussichtlich auch zu Beginn des neuen Schuljahres – keinen regulären Unterrichtsbetrieb im vollem Umfang geben, damit die Vorgaben der notwendigen Hygieneregeln eingehalten werden können. Es soll auf eine Mischung aus Präsenzunterricht und „unterrichtsersetzenden Lernsituationen zuhause“ gesetzt werden.

Hierzu schreibt Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz: „Mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebes in allen Schulformen und allen Jahrgangsstufen kann allerdings kein regulärer Unterrichtsbetrieb, wie Sie ihn vor der Corona-Pandemie im vollen Umfang des bisherigen Stundenplans kannten, verbunden sein. Wir müssen mindestens bis zum Ende des Schuljahres und voraussichtlich auch darüber hinaus auf einen Wechsel von Präsenztagen in der Schule und unterrichtsersetzenden Lernsituationen zuhause setzen. Dazu wird es vermutlich notwendig sein, bisher bewährte Lernprozesse und -orte neu zu gestalten. Unsere wichtigste Aufgabe wird es sein, kein Kind auf diesem Weg zurückzulassen und mit den Präsenztagen in der Schule einen wichtigen Anker zu schaffen.

 

Folgende Prioritäten (in absteigender Folge) hat das Hessische Kultusministerium vorgegeben:

  • „Weiterhin ist der Schutz der Gesundheit der in der Schule zusammen-kommenden Personengruppen das oberste Gebot, dem sich alle anderen Zielsetzungen unterordnen. Deshalb wird auch nach dem zweiten Schritt der Wiederöffnung der Schulen zum 18. Mai 2020 kein Regelunterricht in gewohnter Form im vollen Stundenumfang stattfinden, damit die Einhaltung der Vorgaben der notwendigen Hygieneregeln, wie z. B. das Abstandsgebot gewährleistet werden kann.“
  • Die Durchführung der Abschlussprüfungen des Haupt- und Realschulzweigs sowie die mündlichen Abiturprüfungen (beides im Zeitraum vom 25.05. – 29.05.2020) sowie die Gewährleistung der Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6, deren Eltern in systemrelevanten Berufen tätig sind.
  • Präsenzunterricht der Q2: „Eine Priorisierung des Kurshalbjahres Q2 hin-sichtlich des Präsenzunterrichts ist nicht zuletzt deshalb erforderlich, damit Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Prüfungen im Landesabitur 2021 nach Möglichkeit nicht tangiert werden. Gleichwohl ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I sowie der Einführungsphase dennoch ein hinreichendes Unterrichtsangebot erhalten“.

 

 

  • Die Abschlussklassen H9 und MB10 werden noch bis zu den Abschlussprüfungen beschult und sind ab dem 29.05.2020 vom Unterricht befreit.

 

  • Die Notbetreuung zur Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten in systemrelevanten Berufen wird daher entsprechend der Priorisierung des Kultusministeriums aufrechterhalten. Zum 08.05.2020 wurde die Berechtigtengruppe erneut erweitert. Informationen hierzu finden Sie wie immer auf unserer Homepage.

 

  • Die Schülerinnen und Schüler, die im Ganztag angemeldet sind, können an den Tagen, an denen sie Präsenzunterricht haben, nachmittags das Betreuungsangebot der Notbetreuung wahrnehmen. Bitte melden Sie den Bedarf zwei Tage vorher – unter: ganztag@taunusschule-bc.de – an. Die Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote des Ganztages werden im Rahmen der Möglichkeiten schrittweise wieder aufgenommen.

Ab dem 18.05.2020 schrittweise Wiederaufnahme der Präsenzunterrichtstage

  • Der Präsenzunterricht der Jahrgangsstufen 5-10 soll „mindestens an einem Tag der Woche mit bis zu 6 Unterrichtsstunden erteilt werden“.

Wenn möglich, sollen bis zu den Sommerferien 8 Präsenzunterrichtstage pro Klasse stattfinden. Der Präsenzunterricht in Musik und Sport muss aufgrund der Hygiene-regeln ausgesetzt werden.

  • Einführungsphase: Der Deutsch- und/oder Mathematikunterricht sollen im Präsenz-unterricht stattfinden. Falls es die Voraussetzungen zulassen (Räume und Lehrkräfte), kann der Präsenzunterricht ausgeweitet werden. Dabei soll die Durchmischung einzelner Kurse vermieden werden, damit ein erhöhtes Infektionsrisiko vermieden wird.
  • Qualifizierungsphase 2:

Zur Organisation und Durchführung des Präsenzunterrichts in der Qualifizierungs-phase der gymnasialen Oberstufe wird in den schulformspezifischen Informationen des Hessischen Kultusministeriums folgendes erklärt:

„Da der Unterricht in der Q2 im Kurssystem erteilt wird, ist der Unterricht auf bestimmte Fächer zu reduzieren, um das mit einer Durschmischung verbundene erhöhte Infektionsrisiko der Schülerinnen und Schüler zu minimieren. Eine Begrenzung auf wenige Fächer ist auch mit Blick auf die räumlichen und personellen Ressourcen vor Ort angebracht. Ab dem 18. Mai 2020 soll der Präsenzunterricht im Kurshalbjahr Q2 daher auch weiterhin nur in ausgewählten Fächern erteilt werden. Gleichzeitig soll mit der Erweiterung des Unterrichts auf zusätzliche Fächer und Stunden sichergestellt werden, das abiturrelevante Unterrichtsinhalte soweit wie möglich im Präsenzunterricht vermittelt werden können. Ziel ist es, sich in der Qualifikationsphase möglichst dem „normalen“ Unterrichtsbetrieb anzunähern, wohl wissend, dass dies nicht gänzlich zu leisten sein wird.“

 

Hygienemaßnahmen

Alle organisatorischen Maßnahmen, die wir planen und umsetzen, haben sich „primär an den Hygiene- und Abstandsregeln zu orientieren“. Vor diesem Hintergrund ist weiterhin darauf zu achten, „die Durchmischung in den Schulen soweit wie möglich zu reduzieren, selbst wenn es dafür erforderlich ist, Kurse umzubilden“. Vor der Wiederaufnahme des Unterrichts müssen wir alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Eltern und Erziehungsberechtigte über die Hygiene- und Abstandsregelungen informieren:

  • Die Gruppengröße darf in der Regel 15 Personen nicht überschreiten. Der Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern ist sicherzustellen.

Für die Taunusschule heißt das, dass wir nicht mehr als ca. 9-12 Schülerinnen und Schüler in einem Klassenraum unterrichten können und dementsprechend die Klassen teilen – in einigen Fällen sogar dritteln – müssen.

  • Während der Pausen gelten auch die Abstandsregeln und Vorgaben des Infektionsschutzes.
  • Der Schulträger hat für alle Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte Mund-Nase-Masken aus Stoff Diese werden in den kommenden Tagen an die Schulen ausgeliefert und verteilt.

Während des Unterrichts besteht keine Verpflichtung die Masken zu tragen.

  • Einschränkungen für die Teilnahme am Präsenzunterricht:

Laut Schreiben des HKM vom 07.05.2020 gelten folgende Regelungen:

„Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden nach dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020 weiter vom Präsenzunterricht nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt leben.

Schülerinnen und Schüler, die krankheitsbedingt, aufgrund ihres Alters oder des Stands ihrer geistigen, körperlichen und motorischen oder emotionalen und sozialen Entwicklung nicht in der Lage sind, den Mindestabstand einzuhalten, müssen dem Unterricht fernbleiben. Über das Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern entscheidet im Einzelfall die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Anhörung der Eltern im Benehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.“

 

Abschließen möchten wir mit den Worten unseres Staatsministers Prof. Dr. Lorz, der gesagt hat „Wir machen das Machbare“. Wir werden jetzt prüfen, was unter Berücksichtigung aller Restriktionen und Vorgaben umgesetzt werden kann, denn der Schutz der Personen und die damit einhergehenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln haben Vorrang. Deswegen bitten wir Sie wieder um ihr Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt – außer bei den Abschlussklassen – noch keine verbindlichen Zusagen machen können.

In Abwägung aller Möglichkeiten und Bedürfnisse werden wir bis Mitte nächster Woche eine detaillierte Planung erarbeiten und diese gemeinsam mit dem SEB-Vorstand erörtern. Wir informieren Sie im Anschluss über die konkrete Umsetzung.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße

Ihr Schulleitungsteam

 

 

 

 

 

Weitere Informationen finden Sie unter: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/aktuelle-informationen-zu-corona

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