Änderung der Verordnung ab dem 08.05.2020

Am 08.05.2020 sind weitere Berechtigungsgruppen für die Notbetreuung aufgenommen worden.

Zusätzlich werden jetzt folgende Gruppen genannt:

  • Schulleiterinnen und Schulleiter, Personal des Schulträgers sowie Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Präsenzunterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen befasst sind,
  • Schülerinnen, Schüler und Studierende, die unterrichtet werden,
  • Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARSCoV2Virus tätig sind,
  • Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
  • Mitglieder von Verfassungsorganen,
  • Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
  • Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen
  • berufstätige und studierende Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.

(vgl. Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg, 08.05.2020)

 

Die jeweils aktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums. (https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen)

Kontaktinfos

  • Gisbert-Lieber-Straße 12-14
    65520 Bad Camberg
  • 06434 80 17
  • 06434 80 18
  • Sekretariatszeiten täglich
    von 7:30 - 12:30 Uhr

    Nachmittags nach Vereinbarung

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