Am 08.05.2020 sind weitere Berechtigungsgruppen für die Notbetreuung aufgenommen worden.
Zusätzlich werden jetzt folgende Gruppen genannt:
- Schulleiterinnen und Schulleiter, Personal des Schulträgers sowie Lehr- und Betreuungskräfte, die unmittelbar mit der Organisation und Durchführung des Präsenzunterrichts und von anderen schulischen Veranstaltungen befasst sind,
- Schülerinnen, Schüler und Studierende, die unterrichtet werden,
- Personen, die nachweislich im Bereich der medizinischen und pharmazeutischen Forschung im Zusammenhang mit dem SARSCoV2Virus tätig sind,
- Personen, die nach Bestätigung der Dienststellenleitung in den Kernbereichen der staatlichen Forschung und Wissenschaftsverwaltung sowie in Kernbereichen des Kulturgutschutzes ihre Tätigkeit in der Dienststelle ausüben müssen,
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare,
- Mitglieder von Verfassungsorganen,
- Pfarrerinnen und Pfarrer, Seelsorgerinnen und Seelsorger,
- Inhaber von und Beschäftigte in Bestattungsunternehmen
- berufstätige und studierende Alleinerziehende im Sinne des § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.
(vgl. Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg, 08.05.2020)
Die jeweils aktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite des Sozialministeriums. (https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen)