Änderung der Verordnung ab dem 04.04.2020

Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Rahmen der Verordnung des Landes Hessen, bieten wir auch in den Osterferien und an den Feiertagen eine Notbetreuung von Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr an.

 

Notbetreuungsberechtigt sind:

  • Alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5-6, bei denen ein Elternteil in den sogenannten kritischen Infrastrukturen beschäftigt und am Arbeitsplatz unabkömmlich ist.
  • Schülerinnen und Schüler mit Behinderung oder mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung aus allen Klassenstufen.

Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste beschränkt und umfasst Alleinerziehende oder Eltern, bei denen, innerhalb des familiären Kontextes, eine Betreuung nicht sichergestellt werden kann.

 

Soweit möglich soll eine Anmeldung mindestens zwei Tage vor Inanspruchnahme erfolgen. Natürlich sind wir aber im Notfall jederzeit für Sie erreichbar.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere
Notbetreuungshotline: 06434 20 99 22

Bitte beachten Sie die genauen Ausführungen auf dem folgenden Formular, das für eine Inanspruchnahme verpflichtend auszufüllen und vom Arbeitgeber zu bestätigen ist.

 

Kontaktinfos

  • Gisbert-Lieber-Straße 12-14
    65520 Bad Camberg
  • 06434 80 17
  • 06434 80 18
  • Sekretariatszeiten täglich
    von 7:30 - 12:30 Uhr

    Nachmittags nach Vereinbarung

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