Änderung der Verordnung am 19.03.2020

Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit der Aussetzung der Schulpflicht in Hessen bietet die Taunusschule, im Rahmen der Verordnung des Landes Hessen, von Montag bis Freitag, 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr eine Notbetreuung für Kinder der Klassenstufen 5 und 6 an.
Das Land Hessen hat am 19.03.2020 die Regelungen für die Berechtigung zur Inanspruchnahme dieser Notbetreuung verändert. Es ist demnach ab Montag, 22.03.2020 ausreichend, wenn ein Elternteil bzw. ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich arbeitet, der zu der bereits in dieser Woche erweiterten Gruppe der kritischen Infrastruktur gehört.

Nicht betreut werden dürfen Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen, in Kontakt zu infizierten Personen stehen, seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind, sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem Corona-Virus aufgehalten haben. Dieselben Kriterien gelten für Lehrkräfte, die diese Betreuung zu übernehmen haben.

Ein aktualisierte Übersicht der berechtigten Berufsgruppen finden Sie hier:

Den Wortlaut der Verordnung finden Sie unter: https://soziales.hessen.de/sites/default/files/media/anpassungsverordnung_20.3.pdf.

Nach wie vor ist es notwendig, dass Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, eine entsprechende Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen müssen.


Mit freundlichen Grüßen

Frank Wellstein
(Schulleiter)

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