Aussetzung der Schulpflicht bis zum Ende der Osterferien

Liebe Schulgemeinde,

uns wurde heute um 17:30 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz der Landesregierung durch den Herrn Ministerpräsidenten folgendes mitgeteilt:

Die Schulpflicht in Hessen wird bis zum Ende der Osterferien ausgesetzt. Das heißt: Es wird von Montag an keinen Unterricht mehr geben. Eine Betreuung für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind (Mitarbeitende im medizinischen Bereich, Feuerwehr, Rettung, THW, Polizei,  Justiz und Lehrer*innen  bzw. Erzieher*innen, die selber Betreuungsdienste in KITA oder Schule gewährleisten müssen), wird aufrechterhalten. Dies gilt für Alleinerziehende bzw. Familien, in denen beide Elternteile in den benannten Berufen tätig sind.

Am Montag haben Schülerinnen und Schüler letztmalig Gelegenheit, – sofern noch nicht geschehen – persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen.

Schulleitungen sind an den Unterrichtstagen zu den üblichen Unterrichtszeiten zur Anwesenheit verpflichtet, um die Erreichbarkeit für die Schulaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen vor Ort umgehend umsetzen zu können.

Trotz der vorübergehenden Schulschließungen soll das Landesabitur wie geplant stattfinden. Die Abiturienten waren bereits gestern vom Unterricht befreit worden. Das Landesabitur soll demnach – Stand heute – am Donnerstag, 19. März, beginnen und die schriftlichen Prüfungen bis zum vorgesehenen Ende am 2. April durchgeführt werden.

Alle Exkursionen, Studien- und Klassenfahrten, die bis zum Ende des laufenden Schuljahres geplant sind, werden abgesagt. Dies umfasst alle Schulfahrten im In- und Ausland, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.

Die geplanten Informationselternabende (6F/6G und 8G) sowie alle weiteren in dem betroffenen Zeitraum geplanten Elternabende entfallen. Detaillierte Informationen erhalten die Eltern dieser Jahrgangsstufen in den nächsten Tagen.

Alle Kolleginnen und Kollegen müssen am Montag, dem 16.03.2020 im Umfang ihrer regulären Unterrichtsverpflichtung in der Schule anwesend sein. Um 13:00 Uhr findet für das gesamte Kollegium verpflichtend eine Dienstversammlung statt, in deren Rahmen weitere Maßnahmen – insbesondere für die Durchführung des Abiturs betreffend, die Gewährleistung der Notbetreuung und die Alternativen zum Präsenzunterricht betreffend u.a.m. – besprochen und festgelegt werden.

Derzeit verfügen auch wir nur über die öffentlich zugänglichen Informationen. Über das Wochenende werden durch das Hessische Kultusministerium weitere Ausführungsbestimmungen erarbeitet. Bis Montagabend werden wir Schüler*innen und Eltern per Mail, Webuntis sowie Veröffentlichung auf der Homepage über weitere Regelungen informieren.

Für Sie, die Eltern, sind die Lehrkräfte über die schulischen Mailadressen erreichbar, die Sie auf der Homepage (http://www.taunusschule-badcamberg.de/unsere-schule/lehrer ) finden. Darüber hinaus erreichen Sie die Mitglieder der Schulleitung über http://www.taunusschule-badcamberg.de/unsere-schule/schulleitung  sowie den Schulelternbeirat über seb@taunusschule-bc.de .

Mit freundlichen Grüßen

gez. Frank Wellstein

Schulleiter

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