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Gisbert-Lieber-Straße, 65520 Bad Camberg
Unsere Sekretariatszeiten
Täglich von 7:30 - 15:00 Uhr
Das Fach Sport an der Taunusschule
Allgemeine Ziele
Im Sportunterricht sollen die SchülerInnen zum einen hinsichtlich ihrer gesamten körperlichen
Entwicklung gefördert werden, zum anderen soll die Vielfalt der Sportarten erfahrbar gemacht und
Impulse für einen bewegungsfreudigen Alltag gegeben werden. Sie sollen befähigt und motiviert
werden, Sport zu einem Bestandteil ihres Lebens werden zu lassen. Der Sportunterricht soll der
Bewegungsarmut entgegenwirken, denn durch Aktivitäten wie Fernsehen, Video, PC-Spiele o. ä.
nehmen immer mehr körperliche Auffälligkeiten wie Haltungsprobleme, Übergewicht und Defizite
im motorischen Bereich zu. Weitere Ziele des Sportunterrichts sollen das Erlernen und Anwenden
hygienischer Verhaltensweisen (z. B. duschen, wechseln der Kleidung nach dem Sporttreiben) sein
sowie rücksichtsvolles Verhalten beim Sporttreiben gegenüber Natur und Umwelt. Einen hohen
Stellenwert nimmt die Förderung des Sozialverhaltens ein. Es werden im Sportunterricht immer wieder
Situationen geschaffen, in denen soziale Kompetenzen, wie z.B. Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft,
Kooperationsbereitschaft und Fairness geschult werden.
Die Vehaltensregeln für den Sportunterricht finden Sie weiter unten
Die SportkollegInnen
An der Taunusschule unterrichten im Moment 13 dafür ausgebildete Kolleginnen und Kollegen Sport.
Wir haben 8 männliche und 6 weibliche SportkollegInnen.
Alle Klassen in allen Jahrgangsstufen werden koedukativ unterrichtet.
Unterrichtsangebote
Von den in der Stundentafel für die Klassen 5 bis 8 vorgesehenen drei Sportstunden werden im
Bereich des Pflichtunterrichts nur zwei gehalten. Zusätzlich gibt es einige AG-Angebote, wie z.B.
Basketball, Fußball, Handball, Akrobatik und Tanz, die für bestimmte Jahrgangsstufen zugänglich
sind.
Darüber hinaus werden für jede Jahrgangsstufe (außer der Oberstufe) jährliche Spielturniere
angeboten. Immer zwei Jahrgangsstufen haben an einem Tag ein bestimmtes Sport- und
Spielangebot: Die Klassen 7 können Badminton spielen oder in einen Hochseilgarten klettern gehen,
während die Klassen 8 ein Fußballturnier austragen. Die Klassen 5 und 6 tragen am Ende jedes
Schuljahres Bundesjugendspiele aus, die jedoch nicht als Einzelwettbewerb ausgetragen werden,
sondern welche die Fachschaft Sport an der Taunusschule zu einem Klassenwettkampfes mit Spielen
und Leichtathletikwettkämpfen modifiziert hat.
Für die Jahrgangsstufe 7 gibt es das Angebot einer Skifreizeit, bei der Ski- und Snowboardkurse
belegt werden können. Schulmannschaften in bestimmten Sportarten oder Disziplinen nehmen auch
an den Wettkämpfen „Jugend trainiert für Olympia“ teil.
Seit dem Schuljahr 2011/2012 können Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe
auch Sport als Leistungsfach wählen. Damit geht ein Wunsch vieler in Erfüllung und wertet das
Kursangebot insgesamt an der Taunusschule noch einmal auf.
Nicht zuletzt hat vor einigen Jahren eine Sportkollegin das Projekt „Bewegte Pause“ ins Leben
gerufen. Dabei können nach der 6. Unterrichtsstunde und vor der 7. Stunde die SchülerInnen auf dem
unteren Pausenhof sich vielfältig sportlich betätigen.
Der immer wichtiger werdende gesundheitliche Aspekt von Sportunterricht sollte möglichst kurzfristig
dazu führen, dass in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 die dritte Sportstunde eingeführt wird. Trotz
Kapazitätsproblemen in der Sporthalle müsste dringend eine Lösung oder ein annehmbarer
Kompromiss gefunden werden.
Bei entsprechender Planung (zueinander passende Parallelgruppen der gleichen Jahrgangsstufe)
könnten z.B. kleinere Gruppen, aber auch leistungs- oder geschlechtshomogene Gruppen gebildet
werden, was vor allem für die Spielsportarten von vielen KollegInnen immer wieder gewünscht wird.
Auch scheitern mehr AG Angebote oftmals an den schon angeführten Kapazitätsproblemen oder an
stundenplantechnischen Gründen.
Räumliche Voraussetzungen
Die Taunusschule Bad Camberg verfügt über eine große Dreifeldhalle, die mit allen notwendigen
Geräten und Bällen ausgestattet ist. Außerdem gehören zum Sportzentrum an der Pommernstraße
ein Hartplatz sowie ein Rasenplatz mit Leichtathletikanlage, die der DIN Norm des DLV entspricht.
Der Kreisentscheid LA von „Jugend trainiert für Olympia“ findet alljährlich auf unserer Anlage statt,
ebenfalls Abiturprüfungen anderer Schulen. Zum Schwimmunterricht im Sommer kann das örtliche
Freibad genutzt werden, im Winter steht leider nur ein unzureichend großes Minihallenbad im Kurhaus
zur Verfügung. Wald- und Orientierungsläufe können in Richtung Kreuzkapelle und Dombacher Wald
unternommen werden. Für den Pausensport kann eine Tischtennisplatte genutzt werden.
Eine Kooperation Schule und Verein besteht im Moment nur zwischen dem SV Bad Camberg im
Hallenhandball und der TG Bad Camberg in der Leichtathletik.
Leider gibt es durch die immer weiter steigende Schülerzahl schon seit einigen Jahren
Kapazitätsprobleme in der Sporthalle. Alle Drittel sind von Montag bis Freitag von der 1. bis zur
6. Stunde belegt. Am Nachmittag werden bis zur 11. Stunde ebenfalls alle Drittel durch regulären
Sportunterricht, AG-Angebote oder die Belegung der Freiherr-vom Schütz-Schule genutzt. Hier wird
in nächster Zukunft dringend benötigte Abhilfe in Form einer zweiten Sporthalle geschaffen werden.
Baubeginn soll noch im Jahre 2011 sein.
Leistungsbewertung
Die messbare Leistung steht im Sportunterricht immer noch im Vordergrund der Schülerbewertung.
Daneben wird allerdings auch bewertet, ob sich ein Schüler, eine Schülerin besonders um die
Verbesserung seiner/ihrer Leistungen bemüht (individuelle Leistungsbereitschaft), und ob sie/er
sich vor allem in Sportspielen regelgerecht, fair und mannschaftsdienlich verhält.
Ein großes Problem im Sportunterricht ist die immer weiter zunehmende „Entschuldigungsflut“
durch Eltern oder auch der Ärzteschaft, obwohl die SchülerInnen oftmals eigentlich doch aktiv sein
könnten. Wir wünschen uns– gerade von Seiten der Eltern – mehr Unterstützung. Nach einer neuen
Verordnung dürfen wir Lehrer nur noch ärztliche Bescheinigungen anerkennen, die auch wirklich vom
Arzt unterschrieben sind.
Fortbildungen
Alle KollegInnen besuchen inner- und außerschulische Fortbildungsveranstaltungen. Zum Beispiel
findet in jedem Jahr in der letzten Sommerferienwoche der Hessische Sportlehrertag in Wetzlar
statt. Dort kann man zwischen mehr als 60 Angeboten wählen für die Sekundarstufe 1 und 2.
Diese Veranstaltung wird von unseren KollegInnen gerne besucht. Außerdem wurden und werden
Fortbildungen gemacht im Klettern, in Erster Hilfe, für einen Segelschein, für verschiedene
Trendsportarten und auch Kurse für den Umgang mit schwierigen, weil verhaltensauffälligen,
SchülerInnen. Schulintern wurde kürzlich eine Fortbildungsveranstaltung für die Leistungsbewertung
beim Handballspiel organisiert und auch von allen SportkollegInnen besucht.
Ausblick
Wir wünschen uns, dass alle SchülerInnen und die Eltern den Sport als wesentliches Mittel zur
Gesunderhaltung anerkennen. Sie sollen erkennen, dass durch den Sportunterricht die Kooperations-
und Kommunikationsfähigkeit gefördert wird. Ziel ist es, an der Taunusschule wenigstens mittelfristig
die dritte Sportstunde für die Jahrgangsstufen 5 – 8 zu etablieren. Langfristig versuchen wir die
Kooperation mit weitern ortsansässigen Sportvereinen anzustreben, vielleicht wieder eine Lehrersport-
AG einzurichten oder auch gemeinsame Sportangebote für Lehrer und Schüler zu verwirklichen
Aktivitäten der Fachschaft Sport der Taunusschule Bad Camberg
Die Fachschaft Sport der Taunusschule Bad Camberg umfasst im Schuljahr 2011/2012 insgesamt
15 Kolleginnen und Kollegen, die in allen Schulzweigen und Schulstufen unterrichten. Aus
Kapazitätsgründen kann momentan weder die 3 Sportstunde für die Klassen 5 – 8 noch verschiedene
Sport AGs, die Schülerinnen und Schüler gerne belegen möchten, angeboten werden.
Neben dem regulären Sportunterricht für die Klassen 5 – 13 (allerdings nur je 2-stündig; die dritte
Sportstunde wird grundsätzlich nicht erteilt) werden den Schülerinnen und Schülern momentan
folgende Angebote während eines Schuljahres unterbreitet:
Spielturnier für die Klassen 5 + 6
Spielturnier für die Klassen 7 + 8
Spielturnier für die Klassen 9 + 10 + E - Klassen
Bundesjugendspiele für die Klassen 5 + 6
Wettkämpfe im Bereich „Jugend trainiert für Olympia“ in
- Leichtathletik
- Tischtennis
- Hallenhandball
- Fußball
- Gerätturnen bzw. Tanz
- AGs in Tanz, Taekwondo
- Skiwoche für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 7
Kooperationen mit dem SV Bad Camberg (Handball) und der TG Bad Camberg (Leichtathletik und
Badminton)
Bewegte Pause (wird im Moment nicht betreut!)
Mit dem Bau der zweiten Sporthalle an der Pommernstraße wird sich die allgemeine Situation der
Fachschaft Sport grundlegend ändern. Es wird die 3. Sportstunde, zumindest für zunächst eine
Jahrgangsstufe, angestrebt und verschiedene Sport AGs, die augenblicklich noch nicht möglich sind,
werden neu oder wieder angeboten werden können.
Verhaltensregeln im Sportunterricht
Liebe Schüler, liebe Eltern
Wegen der Besonderheit des Faches und der örtlichen Gegebenheiten möchten wir Euch und Sie über einige Verhaltens- und Sicherheitsmaßregeln vor, während und nach dem Sportunterricht informieren:
- Die Schülerinnen und Schüler (im Folgenden: die Schüler) dürfen während des Vormittagsunterrichts erst zur Sporthalle losgehen, wenn der Vorgong ertönt. Schüler, die früher an der Sporthalle angetroffen werden, bekommen eine Aktennotiz und werden bei mehrmaligem Vergehen mit einer pädagogischen Maßnahme bestraft.
- Das DFB-Kleinfeld mit Kunstrasen ist bis 13:00 Uhr für die Grundschule reserviert und darf unter keinen Umständen von Schülern der Taunusschule betreten werden.
- Der Turnhallentrakt darf nur in Begleitung eines Sportlehrers oder nach Aufforderung durch einen der Sportlehrer betreten werden. Diese Regelung gilt insbesondere für alle Eingangsbereiche! Die Fluchttür neben dem Gymnastikraum ist immer geschlossen zu halten.
- In der gesamten Schule sind Sachbeschädigungen wie z.B. Schmierereien, Sprayaktionen etc. verboten. Dies gilt natürlich auch für die Turnhallen. Die Sportlehrer werden „Aktionen“ dieser Art nachdrücklich verfolgen. Der Schaden muss vom Täter (oder den Tätern) beseitigt werden, ggf. wird Anzeige erstattet.
- Wertsachen (Handys, MP3 Player, Uhren, Schmuck, Geld etc.) müssen in die Sporthallen mitgenommen und in die dafür bereitgestellten Behälter (i.d.R. kleine Kästen) gelegt werden. Nur so kann Diebstählen vorgebeugt werden. Für entwendete Wertsachen wird keine Haftung von Seiten der Schule und des Lehrers übernommen. Am besten bleiben Wertsachen am Sporttag zu Hause.
- Die Geräteräume dürfen nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Sportlehrer betreten werden (Unfallgefahr!).
- Jeder Schüler ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen und die erforderlichen Lern- und Arbeitsmittel bereitzuhalten. Für den Sportunterricht hat er die notwendige Sportkleidung mitzubringen. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Schüler für den Schulbesuch ordnungsgemäß ausgestattet sind. Die Schule muss darauf achten, dass zum Sportunterricht die erforderliche Sportkleidung mitgebracht wird. Dazu gehört u.a., dass beim Sportunterricht in Turn- und Sporthallen Sportschuhe mit abriebfesten Sohlen getragen werden. Schuhe und auch Sportschuhe, die draußen getragen werden, dürfen in den Sporthallen nicht benutzt werden. Sie müssen vor den oder in den Umkleidekabinen ausgezogen werden.
- Schüler, die krankheitsbedingt nicht am Sportunterricht teilnehmen können, sind verpflichtet, in der entsprechenden Sportkleidung (zumindest in Sportschuhen) den Sportunterricht zu verfolgen und an den für sie möglichen Unterrichtsphasen (z.B. bei den theoretischen Anteilen) teilzunehmen. Dies gilt auch für den Schwimmunterricht. Sie können z.B. Schiedsrichteraufgaben übernehmen, Hilfestellung geben – je nach körperlicher Einschränkung, sowie auch beim Auf- und Abbau helfen.
- Für Schüler, die vorübergehend vom Sportunterricht freigestellt sind, besteht Anwesenheitspflicht!!
- Für den Sportunterricht kann grundsätzlich nur eine kürzere zeitlich befristete Freistellung durch einen Arzt erfolgen. Bei längerem Versäumnis muss gegebenenfalls eine amtsärztliche Bescheinigung beigebracht werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Sportlehrer zusammen mit der Schulleitung (siehe unten). Die Kosten über diese Untersuchung sind von den Erziehungsberechtigten zu tragen. Arztbesuche können grundsätzlich nur außerhalb der Schulzeit gestattet werden. Ausnahmen von dieser Regelung sollten rechtzeitig vorher mit den entsprechenden Lehrern (Klassen-/ Beratungs-/ Sportlehrern) besprochen werden.
- Atteste oder Bescheinigungen vom Arzt müssen nach einer Anordnung des Kultusministeriums von diesem auch persönlich unterschrieben sein (inkl. Stempel der Praxis), ansonsten werden sie nicht anerkannt! Es darf keinesfalls eine Arzthelferin/ein Arzthelfer unterschreiben („i.V.“ oder „i.A.“).
Im Hessischen Schulgesetz und im Schulrecht sind folgende Regelungen nachzulesen:
„Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht ist nur aus gesundheitlichen Gründen möglich. Handelt es sich um einen kurzfristigen Zeitraum, kann die Entscheidung hierüber von der jeweiligen Sportlehrerin oder dem Sportlehrer getroffen werden. Sofern die Teilnahme länger als vier Wochen nicht möglich ist, entscheidet die Schulleitung auf der Grundlage eines ärztlichen Attests.
In allen anderen Fällen, in denen die Zeit von drei Monaten überschritten wird, ist die Vorlage eines von den Eltern bzw. der volljährigen Schülerin/dem volljährigen Schüler beizubringenden amtsärztlichen Attest, das vom zuständigen Schularzt im Benehmen mit der sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungsstelle beim Gesundheitsamt ausgestellt wird, erforderlich.“
(Quelle: http://www.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=6b500dafe8a8088189ecaf8008776346)
Erlass vom 30.01.2001
Der Sportunterricht ist auf allen Schulstufen obligatorisch. Die regelmäßige und vielseitige sportliche Betätigung dient aus sportmedizinischer Sicht vor allem der Haltungsprophylaxe und wirkt sich günstig aus auf Risikofaktoren wie Bewegungsmangel. Hypertonie, Hypotonie, Adipositas und kann gegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützen. Eine gänzliche oder teilweise Freistellung von der aktiven Teilnahme am Schulsport kann daher nur aus gesundheitlichen Gründen erfolgen. Bei Freistellungsanträgen, die von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst zu stellen sind, ist künftig wie folgt zu verfahren:
- Eine gänzliche oder teilweise Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht bis zu vier Wochen kann die Sportlehrerin / der Sportlehrer im Benehmen mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. der Tutorin / dem Tutor auf Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerin / des volljährigen Schülers bei Vorlage eine ärztlichen Attestes genehmigen.
- Eine Freistellung von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht über vier Wochen hinaus bis zu drei Monaten wird von der Schulleitung auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes gewährt. Dies gilt auch für länger dauernde Freistellungen, sofern offensichtliche und für die Sportlehrkraft erkennbare Verletzungen vorliegen. In allen anderen Fällen, in denen die Zeit von drei Monaten überschritten wird, ist die Vorlage eines von den Eltern bzw. der volljährigen Schülerin / dem volljährigen Schüler beizubringenden amtsärztlichen Attests, das vom zuständigen Schularzt im Benehmen mit der sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungsstelle beim Gesundheitsamt ausgestellt wird, erforderlich.
- Gänzliche oder teilweise Freistellungen von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht sind nicht über den Zeitraum von einem Jahr auszudehnen. Im Interesse der Kinder und Jugendlichen sind spätestens nach einem Jahr Kontrolluntersuchungen vorzunehmen.
- Sofern der Freistellungsgrund es zulässt, sollte die Schülerin / der Schüler während des Sportunterrichts anwesend sein. um den sporttheoretischen Unterweisungen zu folgen und ausgewählte Aufgaben zu übernehmen (z.B. schiedsrichtern. sportmotorische Leistungen aufzeichnen, Spielanalysebögen auswerten). Die Entscheidung trifft im Einzelfall die zuständige Sportlehrkraft im Benehmen mit der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer bzw. der Tutorin / dem Tutor.
(Quelle: Hessisches Amtsblatt 2009, S. 732)
- Die Teilnahme am Sportunterricht während der Menstruation sollte selbstverständlich sein. Die Sportlehrer werden allerdings z.B. Dauerleistungen, intensive Bauchmuskelübungen und Niedersprünge aus größeren Höhen von den betreffenden Schülerinnen nicht fordern. Vom Schwimmen ist in den ersten Tagen der Menstruation abzuraten. Die Schülerinnen müssen jedoch am Unterricht teilnehmen.
- Aus Gefährdungsgründen und aus hygienischen Gründen ist die Einnahme von Speisen - auch das Kaugummikauen – während des Sportunterrichtes strengstens untersagt. Getränke dürfen in einem bereit gestellten kleinen Kasten deponiert und bei angesagten Pausen auch getrunken werden.
- Persönliche Gegenstände, von denen eine Gefährdung im Sportunterricht ausgehen könnte (z.B. Uhren und Schmuck), dürfen während des Unterrichts nicht getragen werden.
- Die Toilettenräume sind nach Gebrauch sauber zu hinterlassen. Trinkpäckchen, Flaschen, Dosen und Hygieneartikel dürfen nicht in die Toilettenbehälter geworfen werden, sondern gehören in die dafür bereitgestellten Papierkörbe.
- Wenn der Sportunterricht auf dem Sportplatz stattgefunden hat, sind die dreckigen Turnschuhe vor Betreten des Turnhallengebäudes draußen zu säubern und auszuziehen!
- Hat sich ein Schüler während des Unterrichts verletzt, ohne dass der betreffende Sportlehrer es bemerkt hat, so muss der Schüler diese Verletzung bei seinem Lehrer melden!
gez.
W. Reichwein,
Fachvorsteher SPORT








